Eine Frage der Frage

Notizen zu einer Szene auf der 76. Berlinale

Die 76. Berlinale wirkt nach, nicht nur wegen der Ablösegerüchte um Tricia Tuttle, die vor allem von der Springer-Presse auf eine Weise losgetreten wurden, die von einer politischen Direktive schwer zu unterscheiden waren. Ich bin auch immer noch dabei, mir Filme, Pressekonferenzen und anderes anzusehen, um besser zu verstehen, was passiert ist. Und dabei bin ich auch noch einmal an den Punkt zurückgekehrt, mit dem Vieles begonnen hat: Die Pressekonferenz der Jury am ersten Donnerstag, und die Frage, mit der Tilo Jung von den Seiten Jung & Naiv einen bestimmenden Akzent gesetzt hat.

Er hat eine Frage gestellt, auf die Tricia Tuttle mit einem zaghaften Versuch einer deflection, dann die polnische Produzentin Ewa Pusczczyńska mit einer differenzierten Zurückweisung und schließlich Wim Wenders mit einigen Gemeinplätzen geantwortet haben. Über diese Antworten ist viel geschrieben worden. Ich habe mir die Frage noch einmal genau angeschaut. Sie lautete: „The Berlinale as an institution has shown solidarity with the people in Iran and Ukraine, but never with Palestine, even today. So my question is in light of the support of the German government for the genocide in Gaza and its role as main funder of the Berlinale: Do you as a member of the jury support this selective treatment of human rights?“

Es braucht nicht viel Scharfsinn, um das als eine Fangfrage zu erkennen, und Tilo Jungs Markenzeichen sind ja auch unter anderem Fragen an Politiker, die in besseren Fällen die häufigen Lücken und die Unvernunft in Begründungen und Vorgehensweisen offenlegen, oft aber auch recht einsinnig mit Gesinnungsethik die Realpolitik dumm aussehen lassen. Hier ging es darum, die Berlinale bloßzustellen.

Dies zuerst, indem Jung den Begriff Genozid wie ein Faktum einführte. Er wusste dabei natürlich genau, dass es sich um einen höchst kontroversen Begriff handelt. Der Internationale Gerichtshof (IGH) kann dazu ein maßgebliches Urteil sprechen, das aber noch nicht vorliegt. Auch danach wird umstritten bleiben, ob das Vorgehen Israels im Krieg als Genozid am besten beschrieben ist. Ich persönlich zögere, den Begriff zu verwenden, sehe aber ein, dass es für den Krieg in Gaza an geeigneten Begriffen mangelt, vor allem an völkerrechtlich brauchbaren. In meinen Augen sind weite Teile der Kriegsführung illegitim. Den Krieg selbst sehe ich nach dem Massaker der Hamas als berechtigt an, es ist ein provozierter Krieg zwischen zwei fundamentalistischen, korrupten Regimes. Das sind meine Laienmeinungen, informiert im Rahmen meiner Lektürekapazitäten.

Im öffentlichen Gespräch aber ist das Wort Genozid längst zu einem konditionierten Reflex geworden, zu einem ritualisierten Differenzkriterium, das bei Zustimmung und Verwendung die Palästina-Solidarität beweist, bei Zurückhaltung wäre man implizit sofort für Bombenteppiche und nebenbei die deutsche Staatsräson.

Tilo Jung hat aber nicht nach der Funktion des Begriff Genozid gefragt, sondern nach Unterstützung oder Ablehnung einer „selektiven Behandlung der Menschenrechte“ (die etwas anderes sind als das Völkerrecht). Hätte jemand aus der Jury dazu etwas gesagt, wäre der Begriff Genozid nebenbei von dieser Person ratifiziert worden – woraufhin sich streng genommen die Berlinale wieder distanzieren hätte müssen. Oder aber es hätte einer mehrstufigen Antwort bedurft, um der eingebauten „Falle“ von Jung zu entgehen. Das alles wollte Jung auslösen, oder vielmehr: er wollte diesen intendierten Syllogismus, indem er eben nicht explizit wurde, umso deutlicher vernehmbar machen. Es ging ihm um eine Performance.

In meinen Augen widerspricht die Struktur der Frage damit der journalistischen Sorgfaltspflicht. Sie zielt nicht auf eine satisfaktionsfähige Antwort, sondern darauf, dass durch eine ungenügende Antwort ein Missstand beim Gegenüber deutlich wird. Der Missstand wird durch die Formulierung „selective treatment of human rights“ bezeichnet. Jung wollte die Berlinale dieser Selektivität überführen, indem er die Jury vorführte. Und hinter der Berlinale die Regierung der Bundesrepubik.

Zu dieser Selektivität bedarf es noch einer Präzisierung, zu der ich erst in der Lage bin, nachdem ich mir die mehr als zweistündige Berlinale-Nachlese von Jung & Naiv angeschaut habe. Dort wird nämlich ein Berlinale-Statement aus dem Januar 2023 eingeblendet, in dem sich das Festival solidarisch mit den Menschen in der Ukraine und im Iran zeigt. Diese Initiative ging auf die damaligen Festivalleiter Carlo Chatrian und Mariette Rissenbeek zurück, ist also Tricia Tuttle und ihrem Team nicht vorzuhalten. Die Selektivität der Berlinale ist, wenn, dann eine unterschiedlicher Leitungen. Jung hat demnach, wenn man genau schaut, unzureichend Material für die Begründung dieses Vorwurfs geliefert.

Noch ein Wort zum Sitz im Leben des Vorgangs. Die Pressekonferenz mit der Jury findet vor der Eröffnung statt, vor dem ersten Film. Es handelt sich in der Regel um eine Art soft opening, ich persönlich bin da noch nie hingegangen, es schien mir immer entbehrlich. Für Jung aber war sie ein Fenster der Gelegenheit, das ihm auch wichtig war, weil Tricia Tuttle vor Beginn des Festivals keine eigene Pressekonferenz gab (und auch Jung & Naiv kein Interview, es war, wenn ich richtig zugehört habe, eines angefragt worden).

Ich verstehe, wenn jemand sagt, sie hätte sich vor dem Festival der Öffentlichkeit stellen sollen. Ich verstehe aber auch, dass sie implizit sagt: Das Festival beginnt mit dem Eröffnungsfilm, mit dem roten Teppich, mit der Zeremonie, es gibt danach ohnehin zahllose Äußerungsmomente. Für die zweite Position habe ich etwas mehr Verständnis, denn Jung hat danach ja selbst ein Beispiel für die Form von Fragen gegeben, der Tuttle sich nicht aussetzen wollte.

Sie steht ohnehin von zwei Seiten unter Druck: der Palästina-Solidarität gilt sie als Direktorin, die mit deutschem Staatsgeld ein Festival ausrichtet, das sich von der deutschen Staatsräson nicht distanzieren möchte; vielen Kulturkämpfern in der Republik gilt sie als heimliche Antisemitin. Sie agiert genau auf der Kante, auf der die deutsche Provinzialität auf den Rigorismus eines internationalen Antiimperialismus trifft, der in Gaza endlich wieder ein neues Vietnam gefunden hat, das ihm sein Versagen vor dem Sudan, vor Bangladesch, selbst vor Serbien, und oft vor der Ukraine (plus viele weitere Causen und Kämpfe) verschleiert. Es wundert mich nicht, dass Tuttle vor diesem Hintergrund die Angriffsflächen klein halten wollte.

Mit seiner Frage gab Jung dem Festival einen Drall, von dem niemand etwas hatte, außer er selbst. Er zwang die Öffentlichkeit dazu, leere diskursive Extrameter über die Begriffe Politik und Kultur zu absolvieren, alles Sachen, die wir besser am Beispiel der konkreten Filme und dort genauer und eingehender besprochen hätten, was alles auch geschehen ist, aber immer im Schatten des Parolengetöses, das immer viel deutlicher zu hören war. Die New York Times titelte, in meinen Augen irreführend: „A festival wanted to focus on film. Politics stole the spotlight.“ Es war eben nicht die Politik, sondern deren zunehmender Ersatz durch ein Herumwerfen mit großen Begriffen.

Jung stellt seine Arbeit in den Kontext eines Vorgehens gegen einen zunehmenden „Aufstieg des Faschismus“. Das ist aller Ehren wert, aber ich fürchte, dass diese Bemühungen nicht nur eine Frage der Inhalte (der Begriffe), sondern auch eine Frage der Form sind. Und da macht Jung als Informationsunternehmer mehr gemeinsame Sache mit den Kulturkämpfern und X-Stars von rechts, als ihm lieb sein kann: Er trug jedenfalls mit der Intervention auf der besagten Pressekonferenz maßgeblich zu einer Parolisierung wichtiger Debatten bei, und hat damit der Demokratie der Bundesrepublik, die sich die Berlinale in meinen Augen in erster Linie zur Souveränisierung dieser Demokratie leisten sollte, einen schlechten Dienst erwiesen.

Jung kam schließlich auch noch auf Filme zu sprechen. Dabei ging es unter anderem um Meine Frau weint von Angela Schanelec, den er als „Trash“ bezeichnete, als „schlechtesten Film, den ich jemals gesehen habe“, und die entsprechende Vorführung als „ausdauerndes kollektives Fremdschämen“. Er ließ dabei auch erkennen, dass er noch nie einen anderen Film von Schanelec gesehen hatte, und dass ihm ihre Rolle im Weltkino als eine der großen Streitfiguren nicht geläufig ist.

Jeder sieht irgendwann seinen ersten Film, manchmal auch seinen ersten von Schanelec, und kann sich selbstverständlich dazu auch gleich äußern. Ich weiß nur, dass die Schärfe meiner eigenen Urteile in der Regel in dem Maß abnimmt, in dem es mir an Kontext für deren Begründung fehlt.

Jungs Kollegin Kira sprach in dem besagten Nach-Berlinale-Video länger über den Film Soumsoum, la nuit des astres, auch sie wie über ein merkwürdiges Unikum, das ihr gefallen hatte, ohne dass ihr der Regisseur Mahamat-Saleh Haroun etwas zu sagen schien. Der hat, wie Schanelec, eine Position im Weltkino, aus der sich wiederum ableiten lässt, ob die Berlinale es als einen Zugewinn sehen kann, dass er dieses Mal am Wettbewerb teilnahm – das sind alles Fragen von Systemlogiken, an denen ein Festival zu beurteilen ist.

Der Verzicht auf (technische) Spezialeffekte, den Kira als irgendwie positiv hervorhob, als wäre Kino prinzipiell entlang einer Blockbuster/Gegenteil-Logik zu entschlüsseln, ist in Soumsoum kein Armutszeichen (also kein Low-Budget-Ausweis), sondern absolut zwingend in einer Geschichte, die so etwas wie eine afrikanische Antike zu konstituieren versucht, die – wie die griechische Tragödie als Analogon – keine oder nur handwerkliche, nicht industrielle Spezialeffekte kannte. Das sind alles Fragen, mit denen sich ein Festival beschäftigt, im übrigen auch alles politische Fragen, aber auf diese kommt man erst, wenn es begonnen hat, und wenn man es auch als Gelegenheit begreift, sich von den Filmen befremden zu lassen. Dafür muss man inzwischen zunehmend zuerst eine dicke Eisschicht an verhärteten Begriffen durchschlagen.

Ich schreibe das bewusst hier auf meiner eigenen Seite, die ich eingerichtet habe, um ohne institutionellen Rückhalt, ohne Werbung, neben meiner Erwerbsarbeit einen Freiraum im Netz zu haben.

Kommentare

Kommentar von Ernst Schmiederer |

Thx. Bert! Ich empfinde Dein ausführliches Argumentieren hier als sehr wohltuend, es sortiert und relativiert die Aufregungen der letzten Tage. Das ist ein Verdienst an sich. An einer Stelle irritiert mich allerdings eine Unschärfe: Jung hat in seiner Frage ja ausdrücklich die „Berlinale als Institution“ zum Maßstab genommen; Du willst das offenbar nicht gelten lassen und führst an, dass 2023 und 2026 unterschiedliche Leitungen am Werk waren. Woraus Du den Schluss ziehst, dass Jung seinen Vorwurf nicht genügend belegt hätte. Da kann ich Dir nicht folgen. Er mag die Berlinale-Jury aufs Eis geführt haben; ihm mag es mehr um die Action als um die Filme gegangen sein; im Ergebnis tat sich aber durch seine Frage eine Kluft auf, die er weithin (also über das B-Publikum hinaus) sicht- und damit in einem größeren Rahmen (Du führst beispielsweise die NYT an) besprechbar gemacht hat.

Kommentar von Bert Rebhandl |

Es ist in meinen Augen unfair, einer Berlinale "als Institution" politische Äußerungen einer Vorgänger-Intendanz zuzuschreiben, und eine "Selektivität" zu konstruieren, die de facto vor allem auf einer Äußerung (aus dem Jahr 2023) beruht, für die Tricia Tuttle, die ja neben der Jury saß auf der besagten PK, nichts kann.

Kommentar von Dr. Andreas Jacke |

Das mag alles richtig sein, die Dinge noch mal auf Anfang zurückzuspulen und dann in Tilo Jungs Frage den entscheidenden Aggressionspunkt der Stunde 0 zu sehen. Aber, wie auch gezeigt wird, hält hier die Berlinale für die BRD-Politik her, und das sollte doch getrennt verhandelt werden. Diese Stellvertretung hat sie nicht, und zugleich wird sie ihr aber zugeschrieben. Der Rückbezug auf die Filme würde das Problem lösen. Warum sollen allgemeine politische Maßstäbe hier in der Funktion einer Stellvertretung überhaupt diskutiert werden müssen?

Kommentar von Shirin Sojitrawalla |

Vielen Dank für diesen besonnenen Text!

Kommentar von Henrika Kull |

Danke, lieber Bert, für diesen Text.

Kommentar von Marc Siegel |

Hallo Bert, ich finde, diese Fokussierung auf Tilo Jung geht leider am Kern der Sache vorbei. Er hat sicherlich als eine Art „Filmfestival Killjoy“ fungiert. Aber ich denke, die Reaktion auf seine Frage offenbart viel mehr über die Probleme in Deutschland als alles, was er gesagt hat. Ich will ihn nicht verteidigen, indem ich ihm unterstelle, er wisse irgendetwas über Film oder Filmfestivals. Und ich habe die zweistündige Sendung noch nicht gehört. Trotzdem hoffe es ist dir Recht, wenn ich einen Kommentar hier teile – lieber hier als auf Facebook, wo Debattenbeiträge nur begrenzt funktionieren.

Also, ich glaube nicht, dass Tilo Jung das Problem war, das die Berlinale dieses Jahr in Richtung Politik und politische Aussagen statt Film gelenkt hat. Vielmehr denke ich, es ist die Unfähigkeit Deutschlands, den palästinensischen Kampf für politische Rechte als legitim anzuerkennen, und damit einhergehend die expliziten und impliziten Verbote jeglicher Äußerungen, die diese Rechte artikulieren oder ansprechen. Ja, Jungs Frage lenkte – auf guten Killjoy Manier – die Aufmerksamkeit auf etwas, worüber niemand sprechen will: Vielleicht sollten Deutschland und seine Kulturinstitutionen ihr Schweigen zum Völkermord in Palästina überdenken. Aber die Jury war wahrscheinlich brüskiert, weil sie weiß, wie heikel es in Deutschland ist, auf einer großen, öffentlichen Bühne über Palästina zu sprechen, wie schnell Verbote und reflexartige Antisemitismusvorwürfe über einen hereinbrechen. (Ich fand Ewa Pusczczyńskas Reaktion sogar beleidigend, insbesondere als Produzentin von Jonathan Glazers Film, wenn man bedenkt, wie er seinen Film bei den Oscars aktuell politisch positioniert hatte.)

Die Verwendung des Begriffs „Genozid“ ist nicht nur für diejenigen charakteristisch, die sich mit Palästina solidarisieren; sie ist auch charakteristisch für viele, die die Bedeutung des Völkerrechts hochhalten, während dessen Wert in Deutschland rasch dem des Staatsräsons untergeordnet wurde. Für uns in diesen Kreisen – darunter Genozidforscher*innen, internationale Menschenrechtsorganisationen und viele Institutionen, die das Völkerrecht verteidigen sollen – ist die Verwendung des Begriffs „Genozid“ zur Beschreibung des israelischen Vorgehens in Palästina (Gaza) keine „höchste Kontroverse“, selbst wenn er sorgfältig gewählt wird. Man könnte auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwenden, genau wie man es zurecht gegen Hamas für ihre Verbrechen am 7. Okt verwenden kann. Mit dem Genozid Bezeichnung folgt aber Verpflichtungen für anderen Parteien (Staaten, Institutionen).

Das Völkerrecht lässt sich nicht auf die Entscheidungen des IGHs reduzieren, sondern umfasst auch die UN-Charta und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, wie sie von UN-Experten formuliert wurden. Selbst wenn wir die Bewertung eines Völkermords ausschließlich dem Recht überlassen wollen – was eine bequeme Möglichkeit darstellt, die Auseinandersetzung mit der eigenen Verantwortung aufzuschieben, bis der langsame Rechtsweg nachzieht (und es somit zu spät ist, einen möglichen Völkermord zu verhindern) –, müssen wir dennoch berücksichtigen, dass der IGH in seiner Entscheidung vom Januar 2024 Israels Handlungen bereits als plausibler Völkermord eingestuft hat. Mit dieser Entscheidung werden Drittstaaten, darunter Deutschland, in die Pflicht genommen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um nicht zu diesem möglichen Völkermord beizutragen, einschließlich der Aussetzung militärischer, politischer, wirtschaftlicher, kultureller und akademischer Unterstützung für Israel. (Dies ist nicht die BDS-Bewegung, sondern das Völkerrecht.) Diese rechtliche Perspektive wurde von UN-Experten am 18. September 2024 als Reaktion auf das IGH-Urteil vom 29. Juli 2024 zur Rechtswidrigkeit der Besatzung bekräftigt. Darüber hinaus erfordern diese rechtlichen Verpflichtungen insbesondere in Deutschland, einem Land, das sich unter anderem durch die Anerkennung des Völkerrechts rehabilitiert hat, einem Land, in dem seine eigenen Gesetze dem Völkerrecht untergeordnet sind (Art. 25 GG), bereits ein Handeln – ein Handeln, das nicht stattgefunden hat.

Nun gut, es ist schon zu lang geworden, Entschuldigung – aber ich halte es für wichtig, den politischen Aufruhr um die Berlinale im Kontext der anhaltenden Marginalisierung, Kriminalisierung und Bürokratisierung Deutschlands (AS-Beauftragte! AS-Kodex! IHRA! Beratergremien!) von Äußerungen über Palästina zu betrachten. Solche Äußerungen gelten als politisch – und daher beim Filmfestival unerwünscht –, oder werden fast immer als antisemitisch abgestempelt, während Äußerungen über beispielsweise die Ukraine oder den Iran einfach geschätzt und als prinzipientreu angesehen werden. Sich so spezifisch und analytisch auf Tilo Jung zu konzentrieren, wie Du es hier tust, seine „Killjoy“-Fragen als eine Art vertraute reflexartige und polarisierende Palästina-Solidarität zu marginalisieren, beispielhaft für die Israel-besessenen Anti-Imps, die endlich ihr Vietnam bekommen haben, aber nicht die Israel-Besessenheit in den Vordergrund zu rücken, die das repressive Staatsräson mit sich bringt, das derzeit die Legitimität des deutschen Rechts und damit des Völkerrechts bedroht – das zu tun, dient leider nur dazu, uns weiter davon abzuhalten, uns mit dem auseinanderzusetzen, was Tilo Jung wahrscheinlich überhaupt erst zur Berlinale geführt hat: die Unfähigkeit Deutschlands, sich mit seiner Verantwortung nicht nur gegenüber jüdische Menschen, sondern auch gegenüber Palästinenser*innen auseinanderzusetzen.

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